Wie kann ich Daten veröffentlichen?
Wer kann wie welche Daten über die Urban Data Platform Hamburg (UDP_HH) veröffentlichen? An wen kann man sich wenden? All das beantworten wir hier.
Wer kann mitmachen?
Alle können mitmachen. In der UDP_HH können urbane Daten, die die Freie und Hansestadt Hamburg betreffen, veröffentlicht werden.
Wie kann man mitmachen?
Sie haben Daten, die Sie über die UDP_HH veröffentlichen möchten, aber wissen nicht, wie genau? Dann wenden Sie sich einfach an unser Postfach gdi-hh@gv.hamburg.de. Wir beraten Sie gerne und umfassend. Alle Daten, die über die UDP_HH bereitgestellt werden, bleiben im Eigentum der Dateneigentümer:innen (in Formularen und Erläuterungen auch oft „Daten produzierende Stelle“ genannt)! Sie können Ihre Daten also ruhigen Gewissens veröffentlichen lassen, denn sie bleiben nach wie vor Ihre.
Der Prozess zur Datenveröffentlichung sieht wie folgt aus:
Detaillierte Erläuterung des Schaubildes
- Kontaktaufnahme mit UDP_HH
Bei Fragen rund um die UDP sowie zur Beratung und Unterstützung bei der Bereitstellung Ihrer Daten, können Sie mit der UDP_HH Kontakt unter/ über udp-hilfe@gv.hamburg.de aufnehmen. - Vorbereitungen zur Bereitstellung von Daten über die UDP_HH
- Metadateneintrag im Metadatenkatalog
Daten, die über die UDP_HH veröffentlicht werden sollen, benötigen einen Metadateneintrag im Metadatenkatalog. Der Eintrag erfolgt in der Regel durch den/die Dateneigentümer:in. - Freigabeerklärung
Die Freigabeerklärung definiert Rechte und Pflichten des/der Dateneigentümer:in und des LGV zur Bereitstellung von Daten über die UDP_HH. Hierbei dient das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) und das Hamburgische Geodateninfrastrukturgesetz (HmbGDIG) als rechtliche Grundlage.
Bei der Bereitstellung der Daten wird unterschieden, ob- jede:r auf Ihre Daten zugreifen darf (Standardfall) oder
- ob es Einschränkungen gibt (bspw. Verwaltungsinterne Veröffentlichung).
- Kundenvorgaben
Gemeinsam mit dem/der Dateneigentümer:in wird geklärt, unter welchen rechtlichen, zeitlichen, inhaltlichen und visuellen Vorgaben die Daten bereitgestellt werden sollen.
- Metadateneintrag im Metadatenkatalog
- Datenbereitstellung
Sind diese Formalitäten geklärt, wird im nächsten Schritt abgestimmt, wie die Datenbereitstellung erfolgt. Die Daten sollten dabei den technischen Vorgaben entsprechen. Diese können dem Handzettel für Datenintegration entnommen oder in einem Beratungsgespräch besprochen werden. Kurzum: Es gibt diverse Formate, in denen sich die Daten befinden können, und ebenso viele Möglichkeiten, wie die Datenbereitstellung erfolgen kann.
Die UDP_HH bevorzugt jedoch einen automatisierten Austausch. - Erstellung von Schnittstellen in der Testumgebung
Nun erstellt der LGV für Ihre Daten standardisierte Webdienste (in der Regel WMS, WFS, WPS, OAF oder STA) testweise als plattformübergreifende Schnittstellen. Diese werden in einer Testumgebung bereitgestellt (vgl. API-Übersicht hier). - Abnahme der Schnittstellen in der Testumgebung
Nach der Fertigstellung der Schnittstellen erhalten die Dateneigentümer:innen vom UDP_HH-Team Zugriff auf die Testumgebung. So haben Sie die Möglichkeit, die Webdienste zur Abnahme anzuschauen, zu testen und zu prüfen. - Erstellung von Schnittstellen in der Produktivumgebung
Nachdem die Testdienste durch die Dateneigentümer:innen abgenommen wurden, werden die Schnittstellen durch den LGV in der Produktivumgebung erstellt. - Bereitstellung von Daten über die UDP_HH
Zuletzt werden die Links der Webdienste durch den LGV an die Dateneigentümer:innen "übergeben“. Damit ist der Auftrag beendet!
Sollten Sie danach noch Änderungs- oder Aktualisierungswünsche haben, können Sie sich ab jetzt jederzeit an udp-hilfe@gv.hamburg.de wenden (siehe auch „Wie werden bereits bereitgestellte Datensätze aktualisiert?“).
Wie werden bereits veröffentlichte Datensätze aktualisiert?
Bei der Aktualisierung von Datensätzen unterscheidet man zwischen zwei Arten:
- Inhaltliche Aktualisierung der Daten
Bei der inhaltlichen Aktualisierung der Daten ändern sich lediglich die Inhalte der vorher festgelegten Attribute. Beispiel:Inhaltliche Aktualisierungen werden in der Regel durch einen vorher gemeinsam vereinbarten Aktualisierungszyklus (z. B. jeden dritten Mittwoch, am 01.01. und am 01.06. jedes Jahr,..) berücksichtigt. D. h. der/ die Dateneigentümer:in aktualisiert inhaltlich seine/ ihre Daten und die Aktualisierung geschieht dann zu dem vereinbarten Aktualisierungszeitpunkt automatisch. In diesem Falle ist die erneute Kontaktaufnahme zum Team der UDP_HH i.d.R. nicht zwingend erforderlich.
- Strukturelle Aktualisierung der Daten
Bei der strukturellen Aktualisierung der Daten ändert sich die Struktur der vorher festgelegten Attribute. Es können also neue Attribute hinzukommen, alte wegfallen, neu benannt werden oder aber die Bedeutung ändert sich:In diesem Fall findet eine strukturelle Veränderung der Daten statt, die von den Aktualisierungsmechanismen nicht berücksichtigt werden kann. Falls sich die Daten strukturell verändern, muss sich der/ die Dateneigentümer:in erneut an das Funktionspostfach udp-hilfe@gv.hamburg.de wenden und dort die strukturelle Aktualisierung der Daten beauftragen.